Der Feuerwehrverein wird durch die Vorstandschaft vertreten. Diese besteht aus dem ersten und zweiten Vorstand, den beiden Kommandanten, dem Kassierer, dem Schriftführer und aus drei von der Mannschaft gewählten Vertrauensleuten (Beisitzer) inkl. Jugendwart. Die Vorstandschaft wird von den Mitgliedern des Feuerwehrvereins für sechs Jahre gewählt.
Der Feuerwehrverein ist primär für die Anwerbung und das Stellen der Mitglieder für die aktive Wehr zuständig, desweiteren unterstützt er z.B. durch Anschaffungen die Tätigkeit der Feuerwehr.
Zu den Aufgaben der Vorstandschaft gehören unter anderem:
- Abhaltung der jährlichen Mitgliederversammlung
- Abhaltung von regelmäßigen Vorstandssitzungen
- Veranstalten von Vereinsfeiern und Festen
- Verwaltung des Vereinsvermögens
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